Ihr Datenschutzbeauftragter im Chiemgau

PH-Consulting - Hartwig Pritz - Tel.: 08629/92 99 01

PH-Consulting

Ihr Datenschutz in kompetenten Händen. Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich IT und Datenschutz!



Staatliche Förderung

Wir unterstützen Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bereits ab 150€ pro Monat
(staatliche Förderung möglich!)


Kontakt

denn auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten brauchen, müssen Sie die Regeln der DS-GVO erfüllen!
Lassen Sie sich ein auf ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot erstellen!

Ihr Datenschutz in kompetenten Händen

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich IT und Datenschutz!

Wir unterstützen Ihr Unternehmen 
als externer Datenschutzbeauftragter 

bereits ab 150€ pro Monat
(staatliche Förderung möglich!)

Die DSGVO gilt für Jeden!

Auch klein und mittelstädische Betriebe die keinen Datenschutzbeauftragten stellen müssen, begleiten wir gerne bei der Umsetzung der DS-GVO Richtlinien, denn auch wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten brauchen, müssen Sie die Regeln der DS-GVO erfüllen!
Lassen Sie sich ein auf ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot erstellen! 

Kontakt

Warum Wir?

Erfahrung

Mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich IT und Datenschutz erleichtert den Umgang mit komplexen Szenarien im Betrieb und spart ihnen daher Zeit und Geld!

Transparenz

„Transparenz“ – um den Begriff wird viel Wirbel gemacht. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Es geht uns darum, über die eigene Organisation und die geleistete Arbeit zu berichten – nach innen wie nach außen, möglichst so, dass alle davon profitieren.

Flexibilität

Flexibilität ist ein wichtiger Punkt, denn Datenschutz muss sich immer auf die momentanen Gegebenheiten im Betrieb anpassen. So wie sich die Arbeitsabläufe im Betrieb ändern muss auch der Datenschutz angepasst werden.

Staatliche  Förderung

Der Europäische Sozial-Fonds (ESF) fördert unter gewissen Voraussetzungen Beratungsleistungen für Unternehmen als auch für Praxen (Ärzte, Fachärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Kleintier-praxen etc.). 
Förderfähig sind Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unterschieden wird hier noch zwischen „jungen Unternehmen“ (bis max. 2 Jahre nach Gründungsdatum) und „Bestandsunternehmen“ (älter als 2 Jahre).
Gefördert werden das Honorar eines externen Beraters (z. B. ein Datenschutzberater oder ein Datenschutzauditor), dessen Reisekosten und Auslagen. Förderhöhe und Förderquote unterscheiden sich nach alten und neuen Bundesländern und nach jungen und Bestandsunternehmen.

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