Der Europäische Sozial-Fonds (ESF) fördert unter gewissen Voraussetzungen Beratungsleistungen für Unternehmen als auch für Praxen (Ärzte, Fachärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Kleintierpraxen etc.). Förderfähig
sind Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unterschieden wird hier noch zwischen „jungen Unternehmen“ (bis max. 2 Jahre nach Gründungsdatum)
und „Bestandsunternehmen“ (älter als 2 Jahre).
Gefördert werden das Honorar eines externen Beraters (z. B. ein Datenschutzberater oder ein Datenschutzauditor), dessen Reisekosten und Auslagen. Förderhöhe
und Förderquote unterscheiden sich nach alten und neuen Bundesländern und nach jungen und Bestandsunternehmen der Tabelle weiter unten.
Zu Beratungsleistungen fallen z.B. auch konzeptionelle Beratungen für Datenschutz (Datenschutzbeauftragung, externer Datenschutzbeauftragter) sowie Beratungsleistungen zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) betreffend.Als gelisteter Berater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) beraten wir Sie gerne und umfassend zu Fördermitteln (z.B. aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und sich hieraus ergebener Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen, Ihre Praxis ect.
Betreut wird die Beratungsförderung, also auch „Beratungsförderung für den Datenschutz“ durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz die BafA.
Die Beantragung erfolgt online im Internet
durch Sie als das beratene Unternehmen bzw. Praxis. Voraussetzung für die Bewilligung ist u. a., dass die Qualifikation des Beraters nachgewiesen wird. Dieses kann – wie bei uns – z. B. durch entsprechende
Qualifikation erfolgen. Zu
beachten ist, dass seit Anfang 2016 der Antrag auf Förderung vor Beginn der Beratung eingereicht werden muss. Als Beginn der Beratung wird seit kurzem bereits der Abschluss des Vertrags gewertet.
Sprechen Sie uns an:
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Beratungsförderung für unsere konzeptionellen Beratungsleistungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses wird von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Unternehmensstandort bestimmt.
Der Fördersatz
beträgt:
80% in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
60% in der Region Lüneburg
50% in den sonstigen Regionen
90% für „Unternehmen in Schwierigkeiten“
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