Ihr Datenschutzbeauftragter im Chiemgau

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PH-Consulting - Hartwig Pritz - Tel.: 08629/92 99 01

Beratungsförderung für Datenschutz

Der Europäische Sozial-Fonds (ESF) fördert unter gewissen Voraussetzungen Beratungsleistungen für Unternehmen als auch für Praxen (Ärzte, Fachärzte, Heilpraktiker, Tierärzte, Kleintierpraxen etc.). Förderfähig sind Unternehmen, die der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Unterschieden wird hier noch zwischen „jungen Unternehmen“ (bis max. 2 Jahre nach Gründungsdatum) und „Bestandsunternehmen“ (älter als 2 Jahre).
Gefördert werden das Honorar eines externen Beraters (z. B. ein Datenschutzberater oder ein Datenschutzauditor), dessen Reisekosten und Auslagen. Förderhöhe und Förderquote unterscheiden sich nach alten und neuen Bundesländern und nach jungen und Bestandsunternehmen der Tabelle weiter unten.

Fördermittel für den Datenschutz
 Datenschutzbeauftragter

Zu Beratungsleistungen fallen z.B. auch konzeptionelle Beratungen für Datenschutz (Datenschutzbeauftragung, externer Datenschutzbeauftragter) sowie Beratungsleistungen zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) oder des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) betreffend.Als gelisteter Berater des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) beraten wir Sie gerne und umfassend zu Fördermitteln (z.B. aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und sich hieraus ergebener Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen, Ihre Praxis ect.